Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Millmann Media Solutions GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Lieferzeitraum führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen, sofern dies im Interesse des Auftraggebers ist. Die Verantwortlichkeit verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Projekten ab einem Auftragswert von EUR 1.000,– netto ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach Abschluss des Projekts zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verlangen sowie Mahnspesen von EUR 15,– pro Mahnung.
§ 5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Gegenstand der IT-Leistungen
IT-Leistungen umfassen insbesondere die Entwicklung, Implementierung und Wartung von Softwarelösungen, Webapplikationen, Datenbankanbindungen sowie die Erbringung von Hosting- und Server-Dienstleistungen.
Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag oder Servicelevel-Agreement (SLA). Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten entstehen.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten IT-Leistungen die vereinbarten Spezifikationen erfüllen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls gelten die Leistungen als abgenommen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gerügte Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, steht dem Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder Rücktritt zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Software, Designs, Konzepte, Dokumentationen) unterliegen dem Urheberrecht. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Werke im Rahmen seiner Eigenwerbung als Referenz zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
§ 10 Gegenstand der Agenturleistungen
Agenturleistungen umfassen insbesondere: Konzeption und Gestaltung von Websites, Corporate Design, Print-Medien, Social-Media-Content, Foto- und Videoproduktion sowie Online-Marketing-Maßnahmen.
Der genaue Leistungsumfang sowie Korrekturschleifen und Freigabeprozesse werden im Projektvertrag oder Briefing verbindlich festgelegt.
§ 11 Kreative Leistungen und Freigabe
Kreative Entwürfe und Konzepte werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt. Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen sind inklusive. Jede darüber hinausgehende Änderung wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Die Freigabe durch den Auftraggeber hat schriftlich (per E-Mail genügt) zu erfolgen. Nach erfolgter Freigabe vorgenommene Änderungswünsche gelten als Zusatzauftrag.
Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen auf eine zur Freigabe vorgelegte Arbeit, gilt diese als genehmigt.
§ 12 Bereitstellung von Materialien
Stellt der Auftraggeber Materialien (Texte, Fotos, Logos, Markenwerte) für die Agenturleistung zur Verfügung, versichert er, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der bereitgestellten Materialien entstehen.
§ 13 Nutzungsrechte bei Agenturleistungen
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars gehen alle Nutzungsrechte an den erstellten Werken auf den Auftraggeber über, sofern nicht anders vereinbart. Das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Referenznennungen und die Veröffentlichung von Arbeitsproben aus dem Auftragsverhältnis für Eigenwerbezwecke zu nutzen.
§ 14 Rücktritt und Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt.
Bei Rücktritt durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis zum Rücktrittszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 15 Stornogebühren
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar:
- Stornierung bis 30 Tage vor Projektstart: 20 % des Gesamthonorars
- Stornierung 15–29 Tage vor Projektstart: 40 % des Gesamthonorars
- Stornierung 8–14 Tage vor Projektstart: 60 % des Gesamthonorars
- Stornierung bis 7 Tage vor Projektstart oder nach Beginn: 80 % des Gesamthonorars
- Stornierung nach mehr als 50 % Projektfortschritt: 100 % des Gesamthonorars
§ 16 Projektpause und Wiederaufnahme
Wünscht der Auftraggeber eine Unterbrechung eines laufenden Projekts für mehr als 30 Tage, behält sich der Auftragnehmer vor, für die Wiederaufnahme eine Reaktivierungsgebühr von bis zu 15 % des ursprünglichen Projektpreises zu berechnen.
Projekte, die vom Auftraggeber länger als 6 Monate ohne Reaktion ruhen gelassen werden, können vom Auftragnehmer als abgebrochen gewertet und entsprechend verrechnet werden.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG bleibt der gesetzliche Gerichtsstand vorbehalten. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr