Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. Januar 2024

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Millmann Media Solutions GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen und Agenturleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer des Auftragnehmers.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Aufträgen über 5.000 EUR eine Anzahlung von bis zu 50% zu verlangen.

§ 4 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden.

(3) Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

(4) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Schadens.

§ 6 Leistungsumfang IT Services

(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot.

(2) Installation und Konfiguration erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik.

(3) Bei Hosting-Diensten garantiert der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresmittel.

§ 7 Wartung und Support

(1) Wartungsleistungen werden nach separater Vereinbarung erbracht.

(2) Support-Anfragen werden während der Geschäftszeiten (Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr) bearbeitet.

(3) Reaktionszeiten:

  • Kritische Störungen: innerhalb von 4 Stunden
  • Normale Störungen: innerhalb von 8 Stunden
  • Niedrige Priorität: innerhalb von 24 Stunden

§ 8 Datensicherung

(1) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Backup-Dienstleistung vereinbart wurde.

(2) Bei vereinbarten Backup-Services erfolgen tägliche Sicherungen mit einer Aufbewahrungsdauer von 30 Tagen.

(3) Die Wiederherstellung von Daten erfolgt auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden.

§ 9 Software-Lizenzen

(1) Der Auftraggeber erhält an entwickelter Individual-Software ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(2) Der Quellcode verbleibt beim Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Verwendung von Drittanbieter-Software gelten deren Lizenzbedingungen.

§ 10 Leistungsumfang Agentur

(1) Der Auftragnehmer erbringt kreative und produktionstechnische Leistungen nach den Vorgaben des Auftraggebers.

(2) Konzepte und Entwürfe werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt.

(3) Änderungswünsche nach Freigabe werden gesondert berechnet.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken.

(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer darf die erstellten Werke für Eigenwerbung verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

§ 12 Videoproduktion

(1) Drehtermine werden mindestens 14 Tage im Voraus vereinbart.

(2) Wetterbedingte Verschiebungen bei Außenaufnahmen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(3) Rohmaterial wird nach Projektabschluss 6 Monate aufbewahrt.

(4) Nachträgliche Schnittänderungen werden nach Aufwand berechnet.

§ 13 Streaming-Dienste

(1) Bei Live-Streaming garantiert der Auftragnehmer die technische Durchführung, nicht jedoch die Übertragungsqualität beim Endnutzer.

(2) VOD-Inhalte werden für die vereinbarte Laufzeit bereitgestellt.

(3) Die Abrechnung erfolgt nach Pay-per-Use oder vereinbarten Pauschalen.

(4) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich.

§ 14 Stornierung von Aufträgen

(1) Stornierungen bedürfen der Schriftform.

(2) Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:

  • Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
  • 29-15 Tage vor Leistungsbeginn: 25% der Auftragssumme
  • 14-7 Tage vor Leistungsbeginn: 50% der Auftragssumme
  • 6-3 Tage vor Leistungsbeginn: 75% der Auftragssumme
  • Weniger als 3 Tage: 100% der Auftragssumme

§ 15 Stornierung von Videoproduktionen

(1) Bei Videoproduktionen gelten besondere Stornobedingungen:

  • Bis 14 Tage vor Drehtermin: 25% der vereinbarten Tagesgage
  • 13-7 Tage vor Drehtermin: 50% der vereinbarten Tagesgage
  • 6-2 Tage vor Drehtermin: 75% der vereinbarten Tagesgage
  • Weniger als 48 Stunden: 100% der vereinbarten Tagesgage

(2) Bereits angefallene Kosten (Equipment-Miete, Reisekosten etc.) werden in voller Höhe berechnet.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Anordnungen) entfallen die Stornogebühren.

(2) Bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig abgerechnet.

(3) Beide Parteien können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Wien.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.